AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragsbestätigung erfolgt allein auf

Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch

Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere

Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind durch beide Vertragsparteien

zu unterzeichnen oder ungültig!

2. Rechte und Pflichten

Unsere Angebote sind stets frei bleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer

schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und

Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.

3. Dauer von Verträgen und Kündigung

Wird ein Service-Vertrag vor Ablauf der Probezeit (falls vereinbart) nicht mit einer Frist von 4

Wochen durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er für unbestimmte Zeit

weitergeführt.

Er kann dann nur mit einer Frist von 3 Monate zum Quartalsende durch einen

eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf

den Eingang beim anderen Vertragspartner.

Für andere Aufträge als Hausmeister-Service-Verträge, insbesondere für Regieaufträge und

Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die

gesetzlichen Bestimmungen.

4. Einweisung in das Anwesen

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die

Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des

zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche

Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der

vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden.

Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang

für auftretende Schäden am Objekt und den vom Hausmeisterservice Demuth eingesetzten Maschinen haftbar!

Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und

Besucher kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem

ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner

den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.

5. Angebot

Alle Angebote sind frei bleibend.

Das Leistungsverzeichnis mit allen Beschreibungen wurde mit größter Sorgfalt

ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler wie auch Druckfehler bei Preisangaben

übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um

unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich eine

Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder nach

tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht zwingend zur

Ausführung der darin angeführten Leistungen. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt des

Auftragseinganges. Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen

verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Eine Erweiterung

des Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder

durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der

bestehende Vertrag sinngemäß.

6. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Vertrages

oder der jeweiligen Auftragsbetätigung genannten Leistungen ordentlich, schnell,

gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind

zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Standard gewahrt bleibt.

Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer

berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.

7. Umfang und Durchführung der Leistungen

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur

Betreuung ausgewiesenen Objekte. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu

gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig

dem Auftragnehmer mitzuteilen. Im Rahmen von Kleinreparaturen übernimmt der

Auftragnehmer diese, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet

und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile werden dem

Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Leistungen können nur während

der normalen Arbeitsstunden an Werktagen Montag bis Freitag erbracht werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen , sofern sie für dem

Auftraggeber von Interesse sind. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus

Gründen, welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die

Leistungen zu einem Späteren Zeitpunkt zu erbringen.

8. Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten

Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen

(Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) ist der Auftragnehmer berechtigt

und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu

Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen

Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und

Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer

Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem

Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen

aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.

9. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung warmes/kaltes

Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten

erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen

geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.

10. Reklamationen / Beanstandungen

Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers

mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu

garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation sofort Kontakt mit der

Niederlassung des Auftragnehmers aufzunehmen. Eine mündliche Reklamation ist nicht

ausreichend und muss daher stets schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitig und

ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist der Auftragnehmer zu Nacharbeit berechtigt und

verpflichtet. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, sofern die Nacharbeit

nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandung geführt hat.

11. Vergütungen

Eine Stundenabrechnung erfolgt stets im fairen ¼ – Stunden/Takt. Die Rechnungen des

Auftragnehmers sind jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zur Aufrechnung oder

Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch

rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der

Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer

berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 5 % zu berechnen ( § 288 BGB ).

12. Preisanpassungsklausel

Entstehen dem Auftragnehmer höhere Kosten als vereinbart, so ist der Auftragnehmer

berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann

erst ab dem ersten des dem schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend

gemacht werden.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der

Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht

wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am

betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung,

Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich

ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern

des Auftragnehmers verursacht wurden. Bei Qualitätsmängel der gelieferten Materialien

beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Mit Ablauf des

Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die

Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

14. Schlussbestimmung

Falls eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden,

sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch andere Vertragsbestimmungen zu

ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich

erreicht.

15.Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ausschließlich und für Mahnverfahren ausdrücklich Ilmenau vereinbart.