Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragsbestätigung erfolgt allein auf
Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch
Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere
Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind durch beide Vertragsparteien
zu unterzeichnen oder ungültig!
2. Rechte und Pflichten
Unsere Angebote sind stets frei bleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer
schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.
3. Dauer von Verträgen und Kündigung
Wird ein Service-Vertrag vor Ablauf der Probezeit (falls vereinbart) nicht mit einer Frist von 4
Wochen durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er für unbestimmte Zeit
weitergeführt.
Er kann dann nur mit einer Frist von 3 Monate zum Quartalsende durch einen
eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf
den Eingang beim anderen Vertragspartner.
Für andere Aufträge als Hausmeister-Service-Verträge, insbesondere für Regieaufträge und
Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die
gesetzlichen Bestimmungen.
4. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des
zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche
Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der
vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden.
Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang
für auftretende Schäden am Objekt und den vom Hausmeisterservice Demuth eingesetzten Maschinen haftbar!
Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und
Besucher kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus dem
ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner
den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.
5. Angebot
Alle Angebote sind frei bleibend.
Das Leistungsverzeichnis mit allen Beschreibungen wurde mit größter Sorgfalt
ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler wie auch Druckfehler bei Preisangaben
übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um
unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich eine
Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder nach
tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht zwingend zur
Ausführung der darin angeführten Leistungen. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt des
Auftragseinganges. Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen
verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Eine Erweiterung
des Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder
durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der
bestehende Vertrag sinngemäß.
6. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Vertrages
oder der jeweiligen Auftragsbetätigung genannten Leistungen ordentlich, schnell,
gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind
zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Standard gewahrt bleibt.
Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer
berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
7. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur
Betreuung ausgewiesenen Objekte. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu
gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig
dem Auftragnehmer mitzuteilen. Im Rahmen von Kleinreparaturen übernimmt der
Auftragnehmer diese, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet
und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist. Material und Ersatzteile werden dem
Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Leistungen können nur während
der normalen Arbeitsstunden an Werktagen Montag bis Freitag erbracht werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen , sofern sie für dem
Auftraggeber von Interesse sind. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus
Gründen, welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die
Leistungen zu einem Späteren Zeitpunkt zu erbringen.
8. Schäden und Mängel am betreuten Objekt
Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten
Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen
(Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) ist der Auftragnehmer berechtigt
und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu
Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen
Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und
Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer
Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem
Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen
aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.
9. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung warmes/kaltes
Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen
geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.
10. Reklamationen / Beanstandungen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers
mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu
garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation sofort Kontakt mit der
Niederlassung des Auftragnehmers aufzunehmen. Eine mündliche Reklamation ist nicht
ausreichend und muss daher stets schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitig und
ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist der Auftragnehmer zu Nacharbeit berechtigt und
verpflichtet. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, sofern die Nacharbeit
nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandung geführt hat.
11. Vergütungen
Eine Stundenabrechnung erfolgt stets im fairen ¼ – Stunden/Takt. Die Rechnungen des
Auftragnehmers sind jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch
rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der
Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 5 % zu berechnen ( § 288 BGB ).
12. Preisanpassungsklausel
Entstehen dem Auftragnehmer höhere Kosten als vereinbart, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann
erst ab dem ersten des dem schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend
gemacht werden.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der
Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht
wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am
betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung,
Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern
des Auftragnehmers verursacht wurden. Bei Qualitätsmängel der gelieferten Materialien
beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Mit Ablauf des
Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden,
sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch andere Vertragsbestimmungen zu
ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich
erreicht.
15.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich und für Mahnverfahren ausdrücklich Ilmenau vereinbart.